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Der Weg zur psychotherapeutischen Behandlung

Die psychotherapeutische Sprechstunde

Der Einstieg in die psychotherapeutische Versorgung erfolgt über eine Sprechstunde von ein- bis zweimal 50 Minuten. Diese sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde dient zunächst nur der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Entscheidung, ob und ggf. welches weiterführende psychotherapeutische Angebot angezeigt ist.
Der mögliche Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist nicht an die Praxis gebunden, in der die Sprechstunde stattgefunden hat.


Die psychotherapeutische Akutbehandlung

Die psychotherapeutische Akutbehandlung dient der Soforthilfe im Krisenfall und eventuell der Vorbereitung auf eine weiterführende stationäre oder ambulante Psychotherapie. Ziel der Akutbehandlung ist die Linderung akuter psychischer Krisen- und Ausnahmezustände, nicht die umfassende Bearbeitung der zugrundeliegenden Ursachen.

 

Probatorische Sitzungen

Die Entscheidung, welche Form der Psychotherapie geeignet ist und mit wem, kann in bis zu 6 Probesitzungen gefällt werden. Die Durchführung dieser Vorabgespräche soll beiden Seiten dazu dienen, die Notwendigkeit und Form der Psychotherapie, aber auch die Möglichkeit der gemeinsamen Arbeit zu klären.

 

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